GPSR & Herstellerhaftung

GPSR-Richtlinien & Herstellerhaftung – Das müssen Händler jetzt wissen!

Ab Dezember 2024 gilt die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit (GPSR).
Sie verändert, wie Hersteller, Händler und Online-Shops mit Produkten umgehen müssen – und verschärft die Haftung bei Verstößen.
Erfahren Sie hier, was sich ändert und worauf Sie jetzt achten sollten.

Was bedeutet GPSR?

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist die neue EU-weite Produktsicherheitsverordnung.
Sie löst die alte Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 ab und gilt ab dem 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten.

Ziel:
Verbraucher*innen in Europa besser vor unsicheren Produkten zu schützen – besonders im Onlinehandel und bei Importen aus Drittstaaten.

Die GPSR betrifft alle Akteure in der Lieferkette:

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) betrifft alle Akteure, die Verbraucherprodukte herstellen, importieren oder vertreiben – egal ob im stationären Handel oder online. Damit sind nicht nur große Konzerne gemeint, sondern auch kleine Onlinehändler, Start-ups und Plattformbetreiber.

Die GPSR betrifft die gesamte Lieferkette – vom Produzenten bis zum Online-Shop.
Jeder Akteur trägt einen Teil der Verantwortung, dass Verbraucher*innen in der EU nur sichere und geprüfte Produkte erhalten.


Der Hersteller steht im Mittelpunkt der GPSR.
Er ist verantwortlich dafür, dass das Produkt sicher entworfen, hergestellt und geprüft wird, bevor es auf den Markt kommt.
Pflichten des Herstellers

Pflichten des Herstellers:

  • Sicherheitsbewertung und technische Dokumentation erstellen
  • Name und Kontaktdaten auf Produkt oder Verpackung angeben
  • Sicherheitsinformationen (z. B. Warnhinweise) bereitstellen
  • Rückruf- und Meldesysteme einrichten

Wichtig:
Auch wer ein Produkt unter eigener Marke verkauft, gilt als Hersteller – selbst wenn er es nicht produziert hat.




Die Importeure spielen eine zentrale Rolle, wenn Produkteaus Nicht-EU-Ländern kommen.
Sie sind dafür verantwortlich, dass jede eingeführte Ware den EU-Sicherheitsvorschriften entspricht.

Ihre Aufgaben:

  • Prüfen, ob das Produkt die EU-Anforderungen erfüllt (z. B. CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung)
  • Sicherstellen, dass die Kontaktdaten des Herstellers vorhanden sind
  • Bei Verstößen: Behörden informieren und ggf. Produkte stoppen oder zurückrufen


Die Händler sind die letzte Instanz, bevor das Produkt an Verbraucher geht.
Auch sie tragen Verantwortung – besonders im Onlinehandel.

Händler müssen:

  • Produkte nur verkaufen, wenn sie die Sicherheitsanforderungen erfüllen
  • Prüfen, ob Kennzeichnungen und Warnhinweise vorhanden sind
  • Mit Herstellern, Importeuren und Behörden kooperieren, falls ein Sicherheitsrisiko auftritt

Wichtig:
Wer im Onlinehandel tätig ist, sollte seine Produktseiten regelmäßig prüfen:
Fehlende Sicherheitshinweise oder falsche Herstellerdaten können schnell zu Abmahnungen oder Rückrufen führen.

Online-Marktplätze

Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy sind künftig ebenfalls stärker in der Pflicht.
Sie müssen Systeme einrichten, um unsichere Produkte schnell zu erkennen und zu entfernen.Außerdem müssen sie mit den zuständigen Behörden kooperieren, wenn ein gefährliches Produkt gemeldet wird.

Herstellerhaftung/GPSR

Haftungspflichtig:

  • Hersteller (auch Markeninhaber, wenn das Produkt unter seinem Namen verkauft wird)
  • Importeur, wenn das Produkt aus einem Nicht-EU-Land stammt
  • Händler, wenn der Hersteller nicht ermittelt werden kann

Herstellerhaftung

Geregelt im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und teilweise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Grundprinzip:

Wenn ein fehlerhaftes Produkt Schaden an Körper, Gesundheit oder Eigentum verursacht, haftet der Hersteller dafür – unabhängig von einem Verschulden (sogenannte Gefährdungshaftung).

Was gilt als Produktfehler?

Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man berechtigterweise erwarten kann – z. B. durch:

  • Konstruktionsfehler (z. B. gefährliches Design)
  • Fabrikationsfehler (z. B. fehlerhafte Produktion)
  • Instruktionsfehler (z. B. fehlende Warnhinweise oder Bedienungsanleitung)

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